Auktionsbedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen, die der Kaufinteressent mit der Teilnahme an der Versteigerung anerkennt. Die Bedingungen werden mit Zuschlag Inhalt des Vertrages zwischen der Top Eventers GmbH, Am Sieleitz 1, 21401 Bavendorf, und dem Käufer. Die Top Eventers GmbH handelt als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung des Kommittenten (Ausstellers).

Die Auktion erfolgt durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator und  findet im Wege einer öffentlichen Versteigerung statt, bei der die Pferde als gebrauchte Sachen im Rechtssinne verkauft werden. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB) finden keine Anwendung.

2. Die zur Versteigerung kommenden Reitpferde werden sowohl vor der Auktion als auch während der Versteigerung unter dem Reiter vorgestellt.

3. Die Reihenfolge der Auktionspferde bleibt der Auktionsleitung vorbehalten. Grundsätzlich wird die Auktionsleitung die Reihenfolge in Anlehnung an die Katalognummern/Reihenfolge bestimmen. Aus begründetem Anlass ist die Auktionsleitung berechtigt, die Reihenfolge der Auktionspferde zu ändern. Die Änderung ist spätestens zwei Stunden vor Beginn der Auktion im Auktionsbüro auszuhängen. Die alleinige Entscheidungsbefugnis obliegt diesbezüglich der Auktionsleitung.

4. Das Ausbieten erfolgt in Euro.
    Die Anfangsgebote werden wie folgt beziffert: Reitpferde: 6.000,00 €

Es werden nur Gebote angenommen, deren Erhöhung im Verhältnis zum Vorgebot mindestens 300,00 € betragen. Das Zuschlagsgebot gilt als Nettopreis (Steigpreis). Hierauf hat der Käufer die Käufergebühr lt. Ziffer 9 zu zahlen und auf den Gesamtpreis die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nach dem Zuschlag muss der Käufer sofort den ihm vorgelegten Kaufzettel (Bestätigung von Zuschlag und Kaufvertrag) unterschreiben und den Gesamtpreis grundsätzlich in bar oder durch bankbestätigten Scheck im Abrechnungsbüro bezahlen. Ausländische Käufer müssen in bar oder mit Bank-/Travellerscheck durch Eröffnung eines unwiderruflichen, bestätigten Akkreditivs zugunsten der Top Eventers GmbH bei einem deutschen Kreditinstitut den Gesamtkaufpreis bezahlen. Die Kosten und Zinsen, die durch die Scheckeinlösung entstehen, trägt der Käufer. Die Forderung gilt erst als bezahlt, wenn der Scheck eingelöst ist. Durch den Zuschlag tritt der Käufer nur mit der Top Eventers GmbH in Rechtsbeziehungen.

Das Eigentum an den verkauften Pferden geht auf den Käufer erst über mit der vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen aus dieser Geschäftsverbindung, bei Hergabe von Schecks bis zu deren endgültiger Einlösung zugunsten der Top Eventers GmbH.

5. a) Die nachfolgend aufgeführten Eigenschaften des Pferdes sind diejenigen Beschaffenheitsmerkmale (Verkaufsstandart) im Sinne des Gesetzes, die ausschließlich Gegenstand des Erfüllungsanspruches des Käufers sind: Abstammung, Geschlecht, Alter, Farbe, ggf. Schau- oder Turniererfolge oder Familienleistungen. Daneben kann der Auktionskatalog ein Bild des Pferdes mit einem Kurzkommentar über dessen Zuordnung hinsichtlich seiner vorwiegenden Begabung für den Vielseitigkeitssport zeigen. Es handelt sich bei diesen Kommentaren um keine Beschaffenheitsmerkmale, für die der Kommissionär oder der Kommittent (Aussteller) rechtlich einzustehen hat, sondern lediglich um eine Wiedergabe eines Ersteindrucks des Pferdes bis zur Drucklegung des Kataloges, ohne dass der Kommissionär oder der Kommittent (Aussteller) damit eine Zusage hinsichtlich besonderer Fähigkeiten des besprochenen Pferdes abgibt.

Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen und wesentliche Änderungen der Katalogbeschreibung eines Pferdes werden durch den Auktionator bekannt gegeben.

Weitere Beschaffenheitsmerkmale sind nicht Vertragsgegenstand. Insoweit erfolgt der Verkauf wie besehen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, es sei denn, diese beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Hiervon unberührt bleibt im Übrigen die Haftung für Personenschäden, sofern die Pflichtverletzung die Verkäuferin zu vertreten hat.

b) Die zum Verkauf gestellten Pferde sind vor der Anlieferung durch einen vom Aussteller beauftragten Tierarzt in eigener Verantwortung klinisch untersucht worden. Über diese Untersuchung ist ein tierärztliches Untersuchungsprotokoll erstellt worden. Darüber hinaus sind von allen Reitpferden 12 Röntgenaufnahmen gefertigt worden (Zehe vorn beiderseits 90°, Oxspring; Zehe hinten beiderseits 90°, Sprunggelenke beiderseits 45° und 115° jeweils ein Mal beide Knie). Über die Bewertung der Röntgenaufnahmen für jedes Pferd fertigt ein von der Top Eventers GmbH bestellter Gutachterausschuss eigenverantwortlich ein gemeinsames Protokoll.

Die Röntgenbilder, deren Bewertung durch den Gutachterausschuss und das Protokoll der klinischen Untersuchung, was eigenverantwortlich durch die Tierärzte des bestellten Gutachterausschusses erfolgt, stellt nicht die gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes, sondern lediglich die unverbindliche Information für den interessierten Käufer dar.

Das Untersuchungsprotokoll, die Röntgenbefunde und die Bewertung des Gutachterausschusses stehen allen Kaufinteressenten, deren Bevollmächtigten und Tierärzten zur eigenverantwortlichen Kenntnisnahme, Auswertung und Überprüfung vor der Auktion zur Verfügung.

Die Ergebnisse der Untersuchungen der Tierärzte, deren Befunderhebungen und Bewertungen sind eigenständige Leistungen dieser Tierärzte. Sie sind nicht Beschaffenheitsmerkmal oder Vertragszusage der Top Eventers GmbH oder des Ausstellers. Die Tierärzte sind nicht Erfüllungsgehilfen der Top Eventers GmbH.

6. a) Die Haftung der Top Eventers GmbH beschränkt sich auf die Einhaltung der in Ziffer 5 dargestellten Beschaffenheitsvereinbarung  mit  der Einschränkung, dass Ansprüche auf Nacherfüllung oder Minderung ausgeschlossen sind.

b) Ansprüche auf Schadensersatz sind begrenzt auf die Erstattung von Transportkosten vom Auktionsstall zum Käuferstall innerhalb Deutschlands sowie der Unterstellkosten und die Kosten der ersten tierärztlichen Untersuchung und Schmiedekosten. Für weitere Kosten, insbesondere Training, Ersatzbeschaffung sowie etwaige Vermögensschäden haftet die Top Eventers GmbH nicht.

c) Außerhalb der in Ziffer 5 vereinbarten Beschaffenheit haftet die Top Eventers GmbH und der Aussteller nicht. Insoweit werden die Pferde verkauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Haftung/Gewährleistung, es seit denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Personenschäden, sofern die Pflichtverletzung die Verkäuferin zu vertreten hat. Insbesondere wird keine Haftung für den Gesundheitszustand der Pferde übernommen. Die Top Eventers GmbH haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit der Befunderhebungen und Bewertungen aus diesen Befunderhebungen durch die selbstständigen Tierärzte des Gutachterausschusses.

d) Sämtliche Ansprüche aus Mängeln sind an die Top Eventers GmbH zu richten, die als Kommissionär die Abwicklung der Ansprüche für den Kommittenten regelt.
   

e) Ansprüche aus Mängeln (Abweichung von der unter Ziffer 5 dargestellten Beschaffenheitsvereinbarung) sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen, gerechnet vom Zeitpunkt des Auktionstages, schriftlich geltend zu machen.
 

f) Die Gewährleistungsrechte des Käufers verjähren innerhalb von 3 Monaten nach Gefahrübergang. Die Verkürzung gilt nicht, wenn wegen des Mangels Schadenersatz verlangt wird und der Mangel auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

7. Falls Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlages entstehen, die sofort geltend zu machen sind, kann das Ausbieten wieder aufgenommen und fortgesetzt werden. Die Anmeldung von Zweifeln über die Gültigkeit des Zuschlages ist auch dann zulässig, wenn der Kaufzettel bereits unterzeichnet ist, muss in diesem Fall jedoch spätestens bis zum endgültigen Zuschlag des letzten Pferdes der Auktion erfolgen. Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlages können nur Bieter, der Auktionator oder die Auktionsleitung anmelden. Über die Zweifel entscheidet eine Kommission, bestehend aus dem Geschäftsführer der Top Eventers GmbH, dem Auktionsleiter und dem Auktionator. Die Entscheidung über die Aufhebung des Zuschlags ist nur einstimmig zu fällen.

8. Unterzeichnet der Käufer den Kaufzettel nicht oder gibt er während der Auktion zu erkennen, dass er das Pferd nicht abnimmt, kann das Pferd nach Ermessen der unter Ziffer 7 genannten Kommission nochmals versteigert werden. Der erste Käufer haftet gegenüber der Top Eventers GmbH und dem Aussteller des Pferdes für einen etwaigen Mindererlös.

9. Die Top Eventers GmbH erhebt für ihre Tätigkeit als Kommissionär eine Kommissionsgebühr, die sich nach dem Zuschlagpreis richtet sowie Kosten und Steuern. Die Bezahlung ist sofort nach Zuschlag fällig.

Der an die Top Eventers GmbH zu zahlende Rechnungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Zuschlagpreis
+ 6 % Käufergebühr
= Zwischensumme
+ 7 % Mehrwertsteuer
+ 2% des Zuschlagpreises
(Versicherungsprämie einschließlich Steuer f. Anschlussversicherung)
= Kaufpreis 
                          

Mit dem Zuschlag erwirbt der Käufer auch einen Versicherungsschutz. Die Abrechnung der Versicherungsprämie erfolgt mit der Auktionsabrechnung. Der Verkauf erfolgt im Übrigen gemäß § 449 BGB unter Eigentumsvorbehalt, sodass der Aussteller bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentümer des Pferdes bleibt.

Als Käufergebühr sind vom Käufer  2% des Zuschlagpreises als Versicherungsprämie für eine von der Top-Eventers GmbH abgeschlossene Lebensversicherung, die bis zum 31.12.2008 besteht, zu zahlen. Die Versicherungssumme ist begrenzt auf einen Zuschlagpreis von maximal 25.000,00 € je Pferd.

10. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn das Pferd zunächst noch im Gewahrsam der Top Eventers GmbH oder des Kommittenten verbleibt. Die Pferde werden mit einem Halfter und Führstrick sowie einer Decke übergeben und müssen unverzüglich nach Ende der Auktion, spätestens jedoch bis zum Folgetag des Auktionstages 18:00 Uhr, abgenommen werden. Von diesem Zeitpunkt an stehen sie auf Kosten des Käufers. Von diesem Zeitpunkt an ist der Käufer verpflichtet, die Kosten der Unterbringung in Höhe von 25,00 € pro Tag, sowie alle im Übrigen durch das Pferd verursachten Kosten zu tragen.

Kein Pferd darf vom Platz entfernt werden, bevor nicht die Bezahlung abschließend geregelt ist. Versteigerte Pferde werden grundsätzlich nur gegen Barzahlung oder Zahlung per bankbestätigtem Scheck an den Käufer herausgegeben. Wird ein Pferd gegen Rechnung gekauft und stimmt der Kommittent einer Herausgabe des Pferdes an den Käufer nicht zu, nimmt der Kommittent spätestens am Ende des Auktionstages das verkaufte Pferd auf Kosten und Risiko des Käufers in seinen Stall zurück bis zum Eingang des Kaufpreises bei der Top Eventers GmbH. Diese unterrichtet sodann umgehend den Kommittenten vom Eingang des Geldes. Der Abtrieb des Pferdes kann nur gegen Abgabe eines vom Abrechnungsbüro ausgestellten Auslassscheins erfolgen.

11. Der Kommitent bzw. dessen Beauftragter  müssen die Wartung der Pferde bis zur Übergabe (Abnahme) gemäß Ziffer 10 fortsetzen und sollen bei der Verladung Hilfe leisten. Hierdurch wird jedoch ein Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer einerseits und dem Kommittenten bzw. dessen Beauftragten oder der Top Eventers GmbH andererseits nicht begründet. Für Schäden, die dem Kommitenten oder dessen Beauftragten entstehen, haftet der Käufer, jedoch beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Verträgen unter Einbeziehung dieser Auktionsbedingungen einschließlich etwaiger Verpflichtungen bei Rücktritt ist 21401 Thomasburg, OT Bavendorf.

13. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.